Bei „Hartz und herzlich“ sorgte Pascal immer wieder für Kopfschütteln. Entweder hat er Maßnahmen abgebrochen oder trat diese gar nicht erst an.
Auf einen Job hat er keine Lust – stattdessen lebt er vom Staat. Der Mannheimer erhält Halbwaisenrente und somit erwartete der Bürgergeld-Empfänger eine Nachzahlung von mehr als 2000 Euro.

Noch ist allerdings nichts auf seinem Konto eingegangen, da zuerst geprüft werden muss, ob das Jobcenter Anspruch auf einen Teil der Summe hat.
Dass Pascal überhaupt noch Halbwaisenrente bekommt, obwohl er bereits volljährig ist, liegt an einer Ausnahmeregelung. Auf diese pocht der 24-Jährige auch in der Frage, ob er wegen seiner körperlichen Einschränkungen vielleicht Grundsicherung beantragen kann.
Pascal bekommt Nachzahlung – doch diese ist ihm zu niedrig
Am Ende gab es nur 500 Euro Nachzahlung – das ist Pascal zu wenig. „Ich wollte ein neues Bett kaufen, noch mal streichen, Gardinen aufhängen. […] Ich wollte mir einen Kaminofen holen, einen anderen Kleiderschrank, einen größeren“, erzählt der 24-Jährige großkotzig bei „Hartz und herzlich“.
„Sie hätten sich die Nachzahlung schenken können“
Weiter schimpft der Bürgergeld-Empfänger, der meinte eine Sonderbehandlung vom Jobcenter zu bekommen: „Für 500 Euro hätte man auch keinen Antrag stellen müssen und sie hätten sich die Nachzahlung schenken können.“ Eigentlich müsste der Bürgergeld-Empfänger über jeden Cent extra glücklich sein – jedoch hat er eine andere Auffassung. Mit der Summe könne man „nichts machen“, so der 24-Jährige.
„Von den 2.000 Euro hab’ ich nur 508 Euro. Und das Jobcenter hat sich den Rest eingesteckt!“, zeigt er sich frustriert. Und weiter: „Als ich den Brief vorher geöffnet habe, dachte ich, ich muss kotzen. Das ist Verarsche!“ Die Halbwaisenrente gilt als Einkommen. Und Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet – da er zuletzt den vollen Satz erhalten hat, wurde die Nachzahlung angepasst.
„Wofür beantragt man dann Halbwaisenrente, wenn man eh alles abgezogen kriegt?“, fragt sich der Protagonist aus „Hartz und herzlich“. Behalten darf man die komplette Nachzahlung dann, wenn man eigenes Einkommen verdient – das ist bei Pascal jedoch in weiter Ferne. Denn noch nie hat der Bürgergeld-Empfänger einen richtigen Job angetreten. „Ich bin der Meinung, dass das Jobcenter das auch nicht richtig geprüft und einfach eingefordert hat!“, vermutet er.
Erst kürzlich hat Pascal sich krankschreiben lassen, um sich eine Pause von einer Jobcenter-Maßnahme zu gönnen. Der Grund? Die Behörde hatte die Maßnahme um vier Wochen verlängert – davon ist Pascal jedoch nicht begeistert.








