Sachbearbeiter verzweifelt an Bürgergeld-Empfänger: „Sie haben angegeben, dass Sie in Mutterschutz sind“
Bürgergeld-Empfänger Pascal treibt seinen Sachbearbeiter in den Wahnsinn. Er kreuzte im Antrag einfach alles an.
Er leidet an einer Lese-Rechtschreibschwäche. Viele Inhalte, die er auf den Formularen eigentlich korrekt ausfüllen müsste, versteht der junge Mann gar nicht.
Ein Problem, das dem Mannheimer nun auf die Füße fällt. So wurde dem 23-Jährigen das Kindergeld gestrichen. Sein Bürgergeld wurde jedoch bislang nicht hoch gesetzt. Und so muss Pascal nunmehr selbst die Initiative ergreifen.

Bürgergeld-Empfänger im Clinch mit der Familienkasse
„Ich rufe jetzt nochmal bei der Familienkasse schnell an, und sage denen, dass die mir schicken sollen, dass ich kein Kindergeld mehr bekomme, dass ich das dem Jobcenter dann schicken kann“, erklärt Pascal, nicht ahnend, dass dieses Telefonat durchaus erkenntnisfördernd sein wird.
So erklärte der Sachbearbeiter, dass es gar keinen Aufhebungsbescheid gebe. Pascal habe angegeben, dass er keine Berufsausbildung abgeschlossen habe, und keine Erwerbstätigkeit ausübe.
Ihm sei gar nicht bekannt, dass Pascal beim Jobcenter gemeldet sei. Daher könne gar kein Aufhebungsbescheid gestellt werden. Zunächst müsse die Familienkasse wissen, was Pascal überhaupt mache.
„Dann haben Sie angegeben, dass Sie in Mutterschutz sind“
Dazu kommt, dass der Bürgergeld-Empfänger im Antrag einfach mal alles angekreuzt hatte. „Wir haben ja Unterlagen von Ihnen bekommen, soweit ist das alles erstmal richtig.
Die habe ich mir im Vorbeischauen schon einmal angeguckt. Sie haben alles angekreuzt. Dann haben Sie angegeben, dass Sie in Mutterschutz sind“, wirkt der Bearbeiter sichtlich verwirrt. Da kann Pascal nur lachen.
Zum Glück jedoch hat der Mann von der Familienkasse eine Engelsgeduld. In aller Ruhe erklärte er Pascal, dass es nun einen Nachweis vom Jobcenter brauche, dass er dort gemeldet sei. Erst dann könne der Anspruch geprüft werden.








