Die „Hartz und herzlich“-Protagonisten Petra und Pascal wurden vor dem Amtsgericht Mannheim wegen Betrugs verurteilt. Welche Konsequenzen das nun für die Bürgergeld-Empfänger hat:
Eine schockierende Nachricht sorgt derzeit für Aufruhr in der „Hartz und herzlich“-Community: Die Bürgergeld-Empfänger Petra und Pascal wurden wegen Betrugs verurteilt! MANNHEIM24 hat für euch alles über den Prozess und die Straftat in Erfahrung gebracht und dafür mit einem Ex-Freund der Mannheimerin sowie mit dem Amtsgericht und der Produktionsfirma gesprochen.
„Hartz und herzlich“-Pascal und Petra vor Gericht: Warum wurden die Bürgergeld-Empfänger verurteilt?
Die Vorgeschichte zu dem aktuellen Prozess ist lang. Als Petra, Pascal und Selina vor etwa zwei Jahren überstürzt nach Dessau zogen, mieteten sie eine Wohnung, die in keinem sonderlich guten Zustand war.
Schnell waren die Bürgergeld-Empfänger verzweifelt und wollten zurück in die Mannheimer Benz-Baracken – doch zunächst bekamen die „Hartz und herzlich“-Protagonisten eine folgenschwere Zahlung vom Amt.
Petras Ex-Partner sagt gegenüber MANNHEIM24, dass die Bürgergeld-Empfängerin in Dessau ungefähr 4.000 Euro vom Amt bekommen habe.
Diese sollten laut Ex-Partner in ein behindertengerechtes Bad für Selina investiert werden. „Petra hat die Kohle kassiert und das auf Pascals Schwarzkonto überwiesen und dann gleich verprasst“*, behauptet der Exfreund. Nun landete der Fall gar vor Gericht.
Bürgergeld-Empfänger Pascal und Petra bekommen trotz Betrugs keine Strafe?
Petras Ex-Partner erklärt gegenüber MANNHEIM24, er sei bei dem Gerichtstermin vor Ort gewesen und dafür über 1.000 Kilometer in die Quadratestadt gefahren.
Das Amtsgericht Mannheim bestätigt gegenüber MANNHEIM24, dass die Bürgergeld-Empfänger am 15. Mai in einem Betrugsprozess verurteilt wurden: „Beide Angeklagten wurden wegen Betruges verwarnt, wobei jeweils eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen vorbehalten wurde.“
Auf Nachfrage von MANNHEIM24 bestätigt der Sprecher des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig ist – „Die Geldstrafe wurde vorbehalten, müsste also nur dann gezahlt werden, falls es – etwa aufgrund einer neuen Straftat – zu einem späteren Widerruf des Vorbehalts käme.“ Solange „Hartz und herzlich“-Petra und Pascal also nichts weiter anstellen, müssen sie keine Strafe fürchten.
Der Ex-Partner der Bürgergeld-Empfängerin macht ihr und der Produktionsfirma noch weitere, schwere Vorwürfe.
„Hartz und herzlich“-Produktionsfirma äußert sich zu Pascal und Petras Gerichtsprozess
Er behauptet, die „Hartz und herzlich“-Produktionsfirma UFA Show & Factual habe die Anwaltskosten für die „Hartz und herzlich“-Protagonisten übernommen.
Gegenüber MANNHEIM24 widerspricht eine Sprecherin der Firma: „Sofern Anwaltskosten in diesem Verfahren angefallen sind, wurden diese nicht von der UFA SHOW & FACTUAL getragen.“
Pascal und Petra selbst haben sich auf unsere Nachfrage von MANNHEIM24 zu dem Prozess und den Vorwürfen nicht geäußert.
RTLZWEI-Zuschauer dürfen trotzdem noch hoffen, dass der Prozess in der Sendung vorkommt. Denn der Exfreund meint, dass das „Hartz und herzlich“-Produktionsteam beim Gerichtstermin vor Ort gewesen sei.
Eine Sprecherin der UFA Show & Factual erklärt gegenüber MANNHEIM24: „Ob dieser Prozess in zukünftigen Folgen thematisiert werden wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.“
Was am Ende bleibt, ist, dass Petra und Pascal wegen Betrugs verurteilt wurden. (str)
*Rechtschreibung und Grammatik im Zitat wurden von der Redaktion angepasst.