Hartz und herzlich

„Hartz und herzlich“-Rostockerin Regina klagt wegen teurer Miete und kassiert hartes Verbot vom Amt

Rostock. Die aus der RTLZWEI-Dokureihe „Hartz und herzlich“ bekannte Rostockerin Regina sieht sich nach eigenen Angaben mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert.

Grund ist eine Mieterhöhung, die nach ihrer Darstellung ihre monatlichen Möglichkeiten deutlich übersteigt. Ein Antrag auf vollständige Übernahme der erhöhten Wohnkosten durch das zuständige Amt wurde jedoch abgelehnt.

Vor ihrem Tod – so schlecht ging es „Hartz und herzlich“-Regina

Wie Regina berichtet, sei die Miete für ihre Wohnung zuletzt spürbar gestiegen. Für Menschen im Bürgergeld-Bezug gelten zwar grundsätzlich Regelungen zur Übernahme der „angemessenen Kosten der Unterkunft“, doch diese orientieren sich an kommunal festgelegten Richtwerten.

Nach Auskunft des zuständigen Jobcenters liege die neue Miethöhe über der in Rostock geltenden Angemessenheitsgrenze.

In solchen Fällen prüft die Behörde, ob die Kosten weiterhin übernommen werden können oder ob Leistungsbeziehende aufgefordert werden, ihre Ausgaben zu senken – etwa durch einen Wohnungswechsel oder durch Untervermietung.

Regina erhielt demnach eine schriftliche Mitteilung, in der ihr nahegelegt wird, die Unterkunftskosten innerhalb einer bestimmten Frist zu reduzieren. Eine vollständige Kostenübernahme der erhöhten Miete komme derzeit nicht in Betracht.

Rechtlich basiert diese Entscheidung auf § 22 SGB II. Demnach werden Kosten der Unterkunft nur in „angemessener Höhe“ berücksichtigt. Überschreiten die tatsächlichen Mietkosten diesen Rahmen, kann das Amt eine sogenannte Kostensenkungsaufforderung aussprechen.

Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und besondere Umstände geltend zu machen, etwa gesundheitliche Gründe oder eine angespannte Wohnraumsituation.

Regina zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung. Angesichts steigender Mieten und knappen Wohnraums sei ein kurzfristiger Umzug kaum realisierbar.

Zudem seien alternative Wohnungen im preislich zulässigen Rahmen schwer zu finden. Sozialverbände weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere in größeren Städten bezahlbarer Wohnraum zunehmend rar wird, was Betroffene vor erhebliche praktische Probleme stellt.

Das Jobcenter betont hingegen, an die gesetzlichen Vorgaben gebunden zu sein. Ziel sei es, eine wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen und zugleich individuelle Härtefälle sorgfältig zu prüfen.

Ob Regina gegen den Bescheid rechtlich vorgehen wird, ist derzeit noch offen.

Der Fall verdeutlicht erneut die strukturellen Spannungen zwischen steigenden Wohnkosten und starren Angemessenheitsgrenzen im Sozialrecht – ein Thema, das bundesweit für Diskussionen sorgt.

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