Hartz und herzlich

Der Skandal: 925 Euro Warmmiete: Bürgergeld-Empfänger besichtigt Wohnung für sich

Bürgergeld-Empfänger Pascal hat eine Wohnung besichtigt. Nun will er sich vom Jobcenter nicht abspeisen lassen.

Bürgergeld-Empfänger Pascal, bekannt aus der RTL-Zwei-Sozialreportage „Hartz und herzlich“, steckt aktuell in einer besonders schwierigen Phase. Der Mannheimer steht ohne feste Bleibe da und nächtigt aktuell bei Freunden oder bei der Familie.

Diese Situation setzt ihm extrem zu. Zuletzt kämpfte er vergeblich um eine Veränderung. Die Wohnungssuche zog sich endlos hin. Doch nun vielleicht der große Lichtblick? Nach vielen Rückschlägen und viel Frust gibt es einen Hoffnungsschimmer. Pascal hatte die Gelegenheit, eine Wohnung zu besichtigen.

Bürgergeld-Empfänger Pascal zeigt sein Smartphone.
© RTLZWEI / UFA SHOW & FACTUAL

Bürgergeld-Empfänger möchte unbedingt eine Wohnung

Vor der RTL-Zwei-Kamera gibt er den Zuschauern ein Update. „Die Wohnung liegt im 12. Stock. Alles hat sehr neu gerochen. Ich hatte einen sehr schönen Eindruck von der Wohnung“, offenbart er begeistert.

59 Quadratmeter, 925 Euro Warmmiete – und das für einen alleinlebenden, arbeitslosen Bürgergeld-Empfänger. Die große Frage ist nun: Macht das Jobcenter da mit und übernimmt tatsächlich die Kosten?

Genau das ist der Knackpunkt: Die Wohnung ist knapp 15 Quadratmeter größer und über 200 Euro teurer, als das Jobcenter für eine Einzelperson für angemessen hält. Bevor sich Pascal für die Wohnung bewerben kann, muss das Jobcenter die Angelegenheit prüfen – und sein Okay geben. „Die Kaltmiete kostet 630 Euro und die Kaution liegt bei 1.890 Euro. Das soll komplett das Jobcenter übernehmen“, merkt der Bürgergeld-Empfänger an.

Er droht mit juristischen Konsequenzen

Und er fügt deutlich hinzu: „Da der Mietspiegel aktuell so hoch ist, finde ich keine andere Wohnung unter diesen Preisvorstellungen. Wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt, würde ich wieder bei Null anfangen. Dann müsste ich ja wieder alles machen. Die sollen sich mal nicht so querstellen!“

Sollte das Jobcenter seine Forderungen nicht genehmigen, will Pascal den nächsten Schritt gehen: Der Bürgergeld-Empfänger droht mit juristischen Konsequenzen: „Die Situation brennt. Ich kann nicht zwei Jahre warten. Wenn sie es nicht übernehmen, dann gehe ich zivilrechtlich dagegen vor. Einklagen. Da gibt es viele Möglichkeiten.“

Fest steht: Für ihn steht viel auf dem Spiel. Die beschriebene „Hartz und herzlich“-Folge „Wunschvorstellung“ ist übrigens flexibel bei RTL+ abrufbar.

 

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