Hartz und herzlich

Bürgergeld-Empfänger wegen Betruges verurteil: „Hartz und herzlich“-Protagonisten „verwarnt“

Die „Hartz und herzlich“ Protagonisten Petra und Pascal standen wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Mannheim. Die zwei Bürgergeld-Empfänger müssen die Geldstrafe jedoch nicht zahlen.

Mannheim – Zwei Protagonisten der RTL Zwei Serie „Hartz und herzlich“ müssen sich wegen Betruges verantworten. Das hat das Amtsgericht Mannheim gegenüber dem Nachrichtenportal Mannheim24 bestätigt. Die Bürgergeld-Empfänger wurden demnach zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch die müssen sie erst einmal nicht zahlen.

Hintergrund des Gerichtsurteils ist eine Straftat, die die „Hartz und herzlich“-Teilnehmer Petra und Pascal jedoch nicht in Mannheim, sondern während ihrer Zeit in Dessau begangen haben sollen. Die Bewohner der Benz Baracken waren in ihrem Wohnort immer wieder Anfeindungen begegnet, hieß es in einem Bericht von TV Spielfilm dazu. Die seien einer der Gründe für ihren Umzug nach Dessau gewesen.

Die „Hartz und herzlich“-Protagonistin Petra sitzt an einem Küchentisch. (Screenshot)
Die „Hartz und herzlich“-Protagonisten Petra und Pascal wurden vor dem Amtsgericht Mannheim wegen Betruges verurteilt. © Hartz und herzlich/YouTube/Screenshot

Die Familie sei in Dessau jedoch mit ihrer Wohnsituation alles andere als zufrieden gewesen. Es hätte an einer Dusche, warmem Wasser und Platz gefehlt, so Petra. „Auf Dauer werden wir hier nicht bleiben“, berichtete sie laut TV Spielfilm und resümierte, dass der Umzug nach Sachsen-Anhalt ein Fehler gewesen sei.

„Hartz und herzlich“: Bürgergeld-Empfänger sollen 4.000 Euro vom Amt kassiert haben

Und nicht nur der Umzug bereitete der Bürgergeld-Empfängerin damals Sorgen. Auch die Beziehung zu ihrem damaligen Partner Andy ging in die Brüche. Die Trennung der beiden schlug Wellen, denn der Ex-Freund behauptete in der Folge, dass Petra ihre Krankenkasse um mehrere tausend Euro betrogen hätte. Auf Social Media erklärte Andy: „Ihr habt den Staat, die Pflegekasse um 4.000 Euro betrogen“.

Laut Mannheim24 sollen Petra und Pascal ein barrierefreies Bad für Selina beantragt haben, für das sie finanzielle Unterstützung vom Amt bekommen hatten. Das Geld habe die Familie jedoch „schön auf ein anderes Konto überwiesen, von dort aus wird es an P [Petra Anm. d. Red.] überwiesen und dann hat man schön das Geld von der Bank abgeholt und hat sich aus Dessau verpisst“, so der Ex-Freund Petras.

Bürgergeld-Empfänger wegen Betruges verurteil: „Hartz und herzlich“-Protagonisten „verwarnt“

Und in ebendieser Sache scheinen die Bürgergeld-Empfänger Petra und Pascal nun wegen Betrugs verurteilt. Das geht aus einem Artikel des Nachrichtenportals Mannheim24 hervor. Das Portal habe die zugrundeliegenden Informationen sowohl von einem Ex-Freund der Mannheimerin, sowie vom zuständigen Amtsgericht und der Produktionsfirma erhalten.

Das Amtsgericht Mannheim bestätigt gegenüber dem Nachrichtenportal, dass Petra und Pascal am 15. Mai in einem Betrugsprozess verurteilt wurden: „Beide Angeklagten wurden wegen Betruges verwarnt, wobei jeweils eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen vorbehalten wurde.“ Zahlen müssen sie die Strafe also erst einmal nicht.

„Hartz und herzlich“-Protagonisten mit Produktionsteam bei Gerichtstermin

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte zwar, dass das Urteil rechtskräftig ist, fügte jedoch hinzu: „Die Geldstrafe wurde vorbehalten, müsste also nur dann gezahlt werden, falls es – etwa aufgrund einer neuen Straftat – zu einem späteren Widerruf des Vorbehalts käme.“ Insofern die „Hartz und herzlich“ Protagonisten Petra und Pascal also keine weitere Straftat begehen, müssen sie die Zahlung nicht leisten.

Der Ex-Partner der Bürgergeld-Empfängerin äußerte gegenüber Mannheim24 allerdings noch einen weiteren Verdacht. Ihm zufolge soll die „Hartz und herzlich“-Produktionsfirma UFA Show & Factual die Anwaltskosten für Petra und Pascal übernommen haben. Er sei selbst bei dem Gerichtstermin vor Ort gewesen und berichtete, dass das „Hartz und herzlich“-Produktionsteam ebenfalls anwesend gewesen sei.

Gerichtstermin möglicherweise bald auf RTL Zwei: „Hartz und herzlich“-Firma hält sich noch bedeckt

Gegenüber Mannheim24 widerspricht eine Sprecherin der Firma den Vorwürfen: „Sofern Anwaltskosten in diesem Verfahren angefallen sind, wurden diese nicht von der UFA SHOW & FACTUAL getragen.“

Die Anwesenheit des Produktionsteams wurde offenbar jedoch nicht dementiert: „Ob dieser Prozess in zukünftigen Folgen thematisiert werden wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen“, so die Sprecherin weiter. RTL-Zwei-Zuschauer können also zumindest auf eine Ausstrahlung zum Gerichtsprozess hoffen.

 

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