Bürgergeld-Empfänger Chris lässt es sich im TV gut gehen. Doch das bleibt den Augen des Gesetzes nicht lange verborgen.

Denn immer wieder protzte der Arbeitslose in der RTL-Zwei-Doku „Armes Deutschland“, dass er es sich auf Kosten des Staates gut gehen lasse. Den Unterhalt für seine fünf Kinder, Partys, Wohnung … alles auf dem Nacken des Staats.
Blöderweise jedoch sprach Chris im TV immer wieder auch über seinen Drogenkonsum, und auch Drogenhandel. Unter anderem gab er vor laufender Kamera zu, dass er Gras als „Nebenjob“ verkaufe. In der neuen Folge „Armes Deutschland“, die RTL Zwei am Dienstag (22. April 2025) ausstrahlt, bekommt der Bürgergeld-Empfänger die Folgen seines Handelns zu spüren.
Bürgergeld-Empfänger prahlt im TV – das wird ihm zum Verhängnis
„Ich bin auf dem Weg zum Anwalt“, berichtet der 33-Jährige, „da ich einen Brief von der Polizei erhalten habe, weil mir was vorgeworfen wird. Drogenhandel, meine Äußerungen im TV, dass ich kiffe. Und sowas.“
Das Rauchen von Gras gibt er auch offen zu: „Klar habe ich vor der Kamera gekifft. Konsum ist ja nicht strafbar, Besitz und Handel und so ist strafbar.“ Dass er jedoch offen vor der Kamera durchblicken ließ, dass er eben nicht „nur“ selbst gekifft habe, scheint er in diesem Moment spontan vergessen zu haben.
Und so kam es dazu, dass eine Zuschauerin die Polizei auf seine Aktivitäten aufmerksam machte. Die wiederum scheint sich die „Armes Deutschland“-Folgen nun ganz genau angesehen zu haben.
„Das ist ja kein Kavaliersdelikt“
Ein weiteres Problem: Bis vor kurzem war Chris noch auf Bewährung. Diese ist zwar nun abgelaufen, die angesprochenen Taten liegen jedoch noch in eben jener Bewährungsfrist.
Und da Chris sage und schreibe 17 Einträge im Bundeszentralregister hat, könnte das böse enden. Im schlimmsten Fall, so erklärt sein Anwalt, könnte die Bewährung widerrufen werden.
Und den wird er auch brauchen, denn ohne seinen Anwalt, wird er aus der Geschichte wohl nicht so leicht herauskommen.
Das scheint auch Chris verstanden zu haben. „Ich sage mal so, das ist ja kein Kavaliersdelikt“, zeigt sich der 33-Jährige einsichtig.
Er wolle seinen Anwalt nun auf Raten bezahlen. Einen Pflichtverteidiger, der ihm kostenfrei gestellt werden könnte, möchte der Arbeitslose nicht bemühen
„Die sind halt nicht so gut wie die privaten Anwälte. Die haben tausend Fälle, die die da bearbeiten. Und das machen die dann auch Ruck-Zuck.“