Hartz und herzlich

„Armes Deutschland“-Mike und Angelique: Eine Überzahlung des Jobcenters fliegt auf

Mike und Angelique aus der RTLZWEI-Sozialdoku „Armes Deutschland“ geraten unter Druck: Eine Überzahlung des Jobcenters fliegt auf. Nun muss das Paar mit heftigen Konsequenzen rechnen. 

Neben „Hartz und herzlich“ hat RTLZWEI mit den Formaten „Hartz Rot Gold“ oder „Armes Deutschland“ noch weitere Bürgergeld-Dokus im Programm, welche das teils komplizierte Leben der Protagonisten zeigen.

Denn die meisten davon leben nicht nur in sozialen Brennpunkten, sondern beziehen auch Leistungen vom Staat und die finanziellen Mittel sind demnach begrenzt.

RTLZWEI zeigt ab dem 24. März 2026 neue Folgen von „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“. Darin geht es auch wieder um Mike und Angelique, welche schon länger von einem Kamerateam begleitet werden.

Mike und Angelique aus "Armes Deutschland"

Die Überzahlung durch das Jobcenter ist aufgeflogen

Mike und Angelique stehen vor einer Herausforderung: Die Überzahlung durch das Jobcenter ist aufgeflogen! Nicht nur die Bezüge werden dem jungen Paar gekürzt, auch eine Nachzahlung steht bevor. Insgesamt erhalten die beiden jetzt 1.200 Euro weniger Sozialleistungen.

„Ich habe nichts gesagt, weil das deren Problem ist“

Ein Schock für die Bürgergeld-Empfänger, denn sie müssen die Kürzung von Arbeitslosengeld I auf Bürgergeld verkraften. „Mir war schon bewusst, dass wir zu viel Geld bekommen.

Aber ich habe nichts gesagt, weil das deren Problem ist“, sagt Mike in der neuen Folge von „Armes Deutschland“.

Bislang hat das Jobcenter 1.800 Euro Bürgergeld inklusive 700 Euro Miete bezahlt. Weil Mike jedoch Arbeitslosengeld I bezieht, steht nur Angelique Bürgergeld zu. Auch die Miete hätte das Paar eigentlich von Mikes Arbeitslosengeld zahlen müssen. Insgesamt haben die beiden damit 8.400 Euro zu viel bekommen.

„Ich denke nicht, dass wir etwas zurückzahlen müssen, weil es die Schuld von denen war“

Zu viel gezahlte Leistungen fordert das Jobcenter immer zurück. Das Paar ist jedoch anderer Auffassung. „Das Geld müssen wir nicht zurückzahlen, sonst hätten wir schon eine Rechnung von denen bekommen.

Ich denke nicht, dass wir etwas zurückzahlen müssen, weil es die Schuld von denen war“, sagt Angelique. Und auch Mike meint: „Das war nicht unsere Schuld. Also können die von uns nichts wollen, wenn die einen Fehler machen.“

Wenn die beiden damit mal nicht falsch liegen. Doch bald soll Angeliques erster Lohn durch eine Probearbeit für einen Minijob im Einzelhandel ins Haus schneien. Ob das langfristig eine echte Alternative zum Bürgergeld ist?

 

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