Bürgergeld-Empfängerin Petra bekommt gleich zwei Vollstreckungsbescheide vom Amtsgericht per Post zugeschickt.
Sie hat sowohl Mietschulden als auch Renovierungsschulden bei ihrem ehemaligen Vermieter offen.
Da der 54-Jährigen jedoch die Mittel fehlen, muss sie schnellstmöglich eine Lösung finden. Zudem sieht sie nicht ein, die angefallenen Renovierungskosten zu bezahlen.
Gemeinsam mit ihrem Sohn Pascal wendet sie sich an eine Schuldnerberatung. Doch die hat schlechte Nachrichten für die Bürgergeld-Empfängerin.
Bürgergeld-Empfängerin möchte Widerspruch einlegen
1.598 Euro Renovierungskosten und 2.708 Euro Mietschulden haben sich angehäuft. Summen, die Petra nicht begleichen kann.
„Man sollte das schon bezahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher“, erklärt die 54-Jährige. Pascal greift seiner Mutter unter die Arme und sucht für sie eine Schuldnerberatung, die sie auch direkt anruft.
Doch der Mann am Telefon hat keine guten Nachrichten. Wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, ist es schon zu spät.
Petra kann sich jetzt nur noch einen Anwalt nehmen und den Sachverhalt dann vor Gericht klären, wenn sie nicht zahlen kann oder möchte. Eine bittere Erkenntnis für die Bürgergeld-Empfängerin.
Bürgergeld-Empfängerin sucht Ausweg
Kurzerhand beantragt Petra einen Beratungsschein, um sich rechtliche Hilfe holen zu können. Doch der Antrag dauert seine Zeit, sodass Petra selber Widerspruch einlegen muss. Wie genau das geht, weiß die 54-Jährige nicht.
„Wie formuliert man das am besten? Du kannst ja nicht nur schreiben ‚Ich bezahle das nicht’“, so die Bürgergeld-Empfängerin zu ihrem Sohn.
Zusammen setzen sie dann ein Schreiben auf und schicken es direkt ab. Nun ist Warten und Hoffen angesagt.