Hartz und herzlich

überzogene Forderung: Bürgergeld-Empfänger bricht jede Maßnahme ab – jetzt will er einen Führerschein vom Amt

Der 24-jähriger Bürgergeld-Empfänger Pascal bricht Maßnahmen ab, schreibt kaum Bewerbungen – hat aber jetzt einen großen Wunsch.

Die Sendung „Hartz und herzlich“ auf RTL 2 begleitet seit Jahren Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Doku zeigt Alltag, Schicksale und Konflikte rund um das Bürgergeld. Dabei geraten immer wieder einzelne Protagonisten in den Fokus, weil ihr Verhalten gegenüber dem Jobcenter für Gesprächsstoff sorgt.

Das Bürgergeld löste im Jahr 2023 das frühere Hartz-IV-System ab. Seitdem begleiten Behörden Empfänger mit Maßnahmen und Eingliederungsvereinbarungen.

Wer Maßnahmen verweigert oder abbricht, riskiert Sanktionen. Doch nicht jeder Betroffene nimmt diese Konsequenzen ernst – wie der Fall von Pascal zeigt.

Bürgergeld-Empfänger fliegt aus Maßnahme: Jetzt soll Jobcenter für  Führerschein blechen - FOCUS online
© IMAGO

Hartz und Herzlich & Armes Deutschland: Was ist Fake und was nicht?

Pascal verweigert Maßnahmen

Pascal ist 24 Jahre alt und Bürgergeld-Empfänger. Bisher hat er Maßnahmen des Jobcenters mehrfach verweigert oder abgebrochen. Auf Praktika hat er nach eigener Aussage keine Lust. Hatte er eine Arbeitsstelle, verlor er sie schnell wieder.

Auf TikTok attackiert er regelmäßig das Jobcenter und beschwerte sich zum Beispiel über eine laufende Maßnahme. Ich bin heute nicht in die Maßnahme gegangen. […] Ich mach’ doch hier nicht acht Stunden Arbeit für einen 2-Euro-Job!“ Das ist insofern bemerkenswert, weil der Betrag nicht mit dem Bürgergeld verrechnet wird. Pascal hätte das Geld zusätzlich erhalten. Doch auch das reichte ihm offenbar nicht.

Pascal äußerte sich auf TikTok weiter zu seinen Forderungen an das Jobcenter. Er verlangte ein konkretes Angebot von der Behörde – ohne selbst aktiv zu werden „Ich glaub, bei denen brennt der Helm. […] Die sollen mir etwas Richtiges anbieten. Wenn nicht, dann sollen sie mir gleich einen Arbeitsplatz anbieten!“

Führerschein-Wunsch scheitert an einer Bedingung

Eigene Bewerbungen hat Pascal bislang kaum geschrieben. Das Jobcenter machte für ihn dennoch eine Ausnahme. Es ermöglichte ihm, vier Wochen lang in einer inklusiven Garten- und Landschaftsbaufirma zu schnüppern. Das Praktikum scheiterte offenbar an seinem Sprunggelenk.

Nun hat Pascal einen neuen Plan. Er möchte einen Gabelstaplerführerschein machen, der rund 170 Euro kostet. Dort müsse er sich nicht groß körperlich betätigen und könne trotzdem arbeiten. Er setzt sich ans Telefon und erfragt, ob er den Führerschein auch über einen Bildungsgutschein finanziert bekommen könte. Bei seiner Recherche stieß er jedoch auf eine Hürde.

Das Jobcenter fördert den Führerschein nur unter einer Bedingung: Ein Betrieb muss vorab schriftlich bestätigen, Pascal einzustellen, sobald er den Führerschein hat. Erst dann übernimmt die Behörde die Kosten. Pascals reagiert mit Stirnrunzeln und Ablehnung. „Das ist ja total blöd. Ich muss mich da ja mit dem Schein bewerben.“


Den Gedanken, sich vorab bewerben zu müssen, schien Pascal zu überfordern. Stattdessen formulierte er seinen eigenen Lösungsansatz: „Ich geh da jetzt einfach hin und dann soll mir das Jobcenter die Kosten dann erstattet.“ Ob dieser Ansatz Erfolg haben wird, ist fraglich. Das Jobcenter erstattet Kosten für Führerscheine in der Regel nur dann, wenn alle Voraussetzungen vor Beginn der Maßnahme erfüllt sind. Und mit Regeln hat Pascal bekanntlich seine Probleme.

 

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