Pascal ärgert sich, seine Schwester Selina bekommt nur wenig Gehalt. Doch den „Hartz und herzlich“-Zuschauern stößt noch eine andere Aussage des Bürgergeld-Empfängers übel auf.
Petra, Pascal und Selina sind den „Hartz und herzlich“-Zuschauern schon lang ein Dorn im Auge. Die Familie lebte seit Jahren vom Amt, häufte Schulden an und wurde wegen Betrugs verurteilt.
Jetzt hat Nesthäkchen Selina endlich einen Job, sie arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Doch dort verdienen Angestellte nicht einmal den Mindestlohn.

Selina bezog vor ihrer Anstellung Bürgergeld, jetzt scheint das vorbei zu sein. „Sie ist weg vom Amt“, erklärt ihre Mutter Petra. Bei „Hartz und herzlich“ erzählen sie, wie wenig sie verdient – und dass sie davon nicht einmal leben kann.
Doch die Zuschauer wissen eins ganz genau: Selina könnte trotz der Arbeit weiter Geld vom Amt beziehen: „Das Geld von der Werkstatt, dazu kommt die Grundsicherung vom Sozialamt, dazu noch Pflegegeld!“
„Hartz und herzlich“-Pascal ärgert sich über Gehalt – der arbeitslose Mannheimer bezieht Bürgergeld
Doch was die Zuschauer genauso empört, ist eine Aussage ihres Bruders Pascal: Der nennt sich einen „normalen Arbeiter“ – dabei ist er selbst arbeitslos.
Eigentlich will der Bürgergeld-Empfänger erklären, warum Selinas Bezahlung unfair ist. „Wenn wir normale Arbeiter für acht Stunden 1.400, 1.500, 1.300 Euro kriegen“, behauptet er genervt.
Das Gehalt seiner kleinen Schwester liegt bei 133 Euro – nicht allzu viel. Aber sie möchte trotzdem weiter arbeiten, während Pascal arbeitslos ist. Bisher war er lediglich gut darin, mit wenig Leistung nebenher Geld einzunehmen.
Auf TikTok bewirbt er wahllos ausgewählte Produkte und, seine wohl skandalöseste Aktion, der Bürgergeld-Empfänger und seine Mutter Petra betrogen das Amt um fast 4.000 Euro.
Warum weder er, Mutter Petra noch Selina sich informieren, dass sie weiterhin Geld vom Amt bekommen kann, ist für RTLZWEI-Zuschauer unverständlich. Eigentlich wäre das auch eine Aufgabe, die gerichtlich angeordnete Betreuerin der Ex-Bürgergeld-Empfängerin übernehmen könnte.








